Abgeschlossenes Projekt

Dokumentationsaufwand im Ärztlichen Dienst der Krankenhäuser

Beginn: Juli 2002
Ende: April 2003

Hintergrund

In der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte um den Ärztemangel und die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus wird u.a. auch der Dokumentationsaufwand im Ärztlichen Dienst zunehmend thematisiert. Repräsentative Daten zu Art und Aufwand der Dokumentationstä-tigkeiten existierten bislang nicht. Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) - im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und mit Unterstützung des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte (VlK) - den Dokumentationsaufwand deutscher Krankenhausärzte ermittelt.


Methode

Das Forschungsprojekt bestand aus zwei Modulen: Workshops mit ausgewählten Ärzten zur Ermittlung der relevanten Dokumentationsarten im Ärztlichen Dienst und einer schriftlichen Repräsentativerhebung bei brutto knapp 2.400 Ärzten der Allgemeinchirurgie und Inneren Medizin. Die Befragungsteilnehmer sollten den durchschnittlichen Aufwand für rund 30 verschiedene Dokumentationsarten angeben. Insgesamt beteiligten sich 1.010 Ärzte an der Erhebung (Rücklaufquote: 42,3%).


Ergebnisse

Mit Blick auf die ärztliche Dokumentation ist grundsätzlich zwischen der patientenbezogenen Dokumentation und der administrativen Dokumentation zu unterscheiden. Die patientenbezogene Dokumentation erfasst den Behandlungsverlauf des Patienten von seiner Aufnahme bis zur Entlassung (z.B. Patientenakte, OP- oder Entlassungsbericht etc.). Die administrative Dokumentation erfolgt primär zu Verwaltungszwecken (z.B. Anfragen von Kostenträgern/MDK, Ausfüllen von Anträgen, Bescheinigungen, Formularen etc.).

Hinsichtlich der patientenbezogenen Dokumentation nehmen die tägliche Verlaufsdokumentation in der Patientenakte, die Erstellung des vorläufigen bzw. endgültigen Entlassungsberichtes sowie die Dokumentation der Anamnese/Aufnahmeuntersuchung, relativ gesehen, die meiste Zeit in Anspruch. Mit Blick auf die administrative Dokumentation ist die Verschlüsselung von Diagnosen/Prozeduren sowie die schriftliche Beantwortung der Anfragen von Kostenträgern/MDK am zeitaufwendigsten.

Der Aufwand für die patientenbezogene Dokumentation beträgt in der Chirurgie gut zwei Stunden pro Arzt und Arbeitstag. Dies entspricht rund drei Vierteln des ärztlichen Dokumentationsaufwandes insgesamt. Auf die administrative Dokumentation entfallen gut 40 Minuten bzw. immerhin rund ein Viertel der täglichen Dokumentationszeit in der Chirurgie.

Mit rund 40 Minuten pro Arzt und Arbeitstag ist der administrative Dokumentationsaufwand in der Inneren Medizin fast identisch. Allerdings macht er hier rund ein Fünftel der ärztlichen Dokumentation aus. Demgegenüber entfallen gut zweieinhalb Stunden auf die patientenbezogene Dokumentation, welche mit etwa vier Fünfteln des Dokumentationsaufwandes in der Inneren Medizin zu Buche schlägt.

Der ärztliche Dokumentationsaufwand insgesamt beläuft sich in der Chirurgie auf ca. 2:42 Stunden je Arzt und Arbeitstag. In der Inneren Medizin beträgt der durchschnittliche Dokumentationsaufwand je Arzt und Arbeitstag insgesamt rund 3:15 Stunden.

Die Aufwandswerte streuen sehr stark zwischen den einzelnen Ärzten. Dies dürfte u.a. auf große Unterschiede in der Organistation der Krankenhäuser bzw. der Arbeit des Ärztlichen Dienstes zurückzuführen sein. Von daher liegt die Hypothese nahe, dass es mit Blick auf die ärztliche Dokumentation Rationalisierungs- bzw. Entlastungspotenziale in vielen Krankenhäusern gibt.

Eine Entlastung von der Dokumentation versprechen sich die befragten Ärzte vor allem durch eine Delegation an andere Berufsgruppen und Dienste, durch eine verbesserte Ausstattung und Organisation im Krankenhaus sowie durch eine weitgehende Standardisierung der Dokumentation.

Nennenswerte Vorteile von Ärzten aus Fachabteilungen mit einer besonderen personellen oder technischen Ausstattung bzw. spezifischen organisatorischen Vorkehrungen konnten jedoch kaum nachgewiesen werden. Primär besteht das Problem bislang in einem unzureichenden Einsatz des vorhandenen Unterstützungspersonals bzw. der gegebenen technischen Ausstattung. Dies würde unterstreichen, dass eine Verbesserung der Strukturqualität mit einer Verbesserung der Prozessqualität einhergehen muss, um den Ärztlichen Dienst spürbar von Dokumentationstätigkeiten zu entlasten.


Fazit

Mit der Studie liegen erstmals repräsentative Daten zum ärztlichen Dokumentationsaufwand in deutschen Krankenhäusern vor. Es konnte gezeigt werden, dass Dokumentationstätigkeiten einen nicht unerheblichen Anteil an der ärztlichen Arbeitszeit ausmachen, welcher nicht mehr unmittelbar für patientennahe Arbeiten zur Verfügung steht. Es spricht einiges dafür, dass die Ergebnisse auch auf andere operative und konservative Fächer übertragbar sind.

Zumindest längerfristig erscheint eine deutliche Reduktion der ärztlichen Dokumentationszeiten durchaus realistisch. Damit ließen sich auch die Arbeitszeiten wie Arbeitsbelastungen im Ärztlichen Dienst spürbar senken. Eine optimierte Dokumentation ist insofern ein aktiver Beitrag zur Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie zur Mitarbeiterorientierung und Mitarbeiterzufriedenheit im Krankenhaus.

Der ärztliche Dokumentationsaufwand hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Wird hier nicht interveniert, dürfte sich die Entwicklung im DRG-System noch verschärfen. Der Abbau des ärztlichen Dokumentationsaufwandes erfordert deswegen zwingend flankierende politische Maßmahmen, insbesondere die Prüfung bestehender und die Verhinderung weiterer Dokumentationsanforderungen.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung