Abgeschlossenes Projekt

Einführung eines neuen Krankenhauseinweisungsformulars

Beginn: August 2004
Ende: Dezember 2005

Hintergrund

Hintergrund des Modellvorhabens war die geplante Überarbeitung des bisherigen Krankenhauseinweisungsformulars durch den Gemeinsamen Bundesausschuss GBA von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverbänden und Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auf dem Krankenhauseinweisungsformular sollten nachvollziehbare Kriterien für die Notwendigkeit der Einweisung aufgeführt sein, die mit entsprechenden Ankreuzfeldern hinterlegt sind.


Methode

In einem definierten Zeitraum sollten Vertragsärzte (Einweiser), Kliniker (in Kliniken, welche die Einweisungen erhalten) sowie darüber hinaus Sachbearbeiter von Krankenkassen zwei verschiedene Formularvarianten im Rahmen eines Praxistests bewertet.

Das Modellvorhaben fand in zwei Testregionen statt: Mainz und Worms. In jeder dieser Städte bzw. bei den einbezogenen Vertragsärzten und Krankenhäusern wurde jeweils eine Variante getestet. Darüber hinaus erfolgte eine vergleichende Bewertung der Varianten durch Sachbearbeiter der AOK München.

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Modellvorhabens lag beim Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI). Darüber hinaus oblag dem ZI die Federführung für den vertragsärztlichen Bereich. Die Federführung für den Krankenhausbereich hatte das DKI und für die Sachbearbeiter der Krankenkassen der Medi-zinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Bayern sowie der Medizinische Dienst der Spitzenverbände (MDS).


Ergebnisse

Ein zentrales Ziel eines neuen Einweisungsformulars sollte es sein, die Nachvollziehbarkeit der Krankenhauseinweisung und damit die Kommunikation zwischen Vertragsarzt und Kliniker zu verbessern. Den Ergebnissen des Modellvorhabens zufolge wird dieses Ziel weitestgehend verfehlt. Bezeichnenderweise sprechen sich daher auch fast alle hierzu explizit befragten Vertrags- und Krankenhausärzte für eine Beibehaltung des vorhandenen Einweisungsformulars aus.

Grundsätzlich wurde von den Krankenhausärzten die Befürchtung geäußert, die neuen Formularvarianten verfolgten vor allem den Zweck, im Sinne eines Screenings eine Fehlbelegungsprüfung bzw. -kontrolle schon vor einer stationären Aufnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang sei es bezeichnend, dass sich die von den Kassen vorgeschlagene Formularvariante sogar ausdrücklich an den AEP-Kriterien zur Fehlbelegungsprüfung orientiere. Für diesen Zweck reichten allerdings weder die Validität der Einweisungskriterien noch die Zuverlässigkeit der Angaben seitens der Vertragsärzte aus.

Die Einführung eines neuen Krankenhauseinweisungsformulars sollte für alle Beteiligten mit einem relevanten Zusatznutzen verbunden sein. Im Rahmen des Projektes war ein solcher Zusatznutzen für die Kliniker und Vertragsärzte nicht erkennbar, für die Krankenkassenmitarbeiter nur unter optimierten Bedingungen. Speziell bei den Krankenhausärzten war zudem ein ausgeprägtes Misstrauen spürbar, dass ein neues Einweisungsformular den Krankenhäusern sogar schaden könnte. Angesichts dieser insgesamt kritischen Ergebnisse, selbst unter "idealen" Projektbedingungen, bleibt aus Sicht des Deutschen Krankenhausinstituts in sehr hohem Maße fraglich, wie ein um Ankreuzfelder für mögliche Einweisungsgründe ergänztes Einweisungsformular sinnvoll in den Routinebetrieb überführt werden kann.


Fazit

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellvorhabens hat der zuständige Unterausschuss "Krankenhausbehandlung und Krankentransport" des GBA sich gegen eine Überarbeitung des Krankenhauseinweisungsformulars ausgesprochen und sich für die Beibehaltung des bisherigen Formulars entschieden.


Gefördert durch:
Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI), mit finanzieller Unterstützung der GKV-Spitzenverbände und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung