Abgeschlossenes Projekt

Erfassung der Häufigkeit bildgebender Diagnostik, insbesondere strahlendiagnostischer Maßnahmen und der Altersverteilung der Patienten

Beginn: Juli 2002
Ende: Januar 2005

Hintergrund

Die Europäische Union hat in der Patientenschutzrichtlinie es den Mitgliedsstaaten zur Pflicht gemacht, die medizinische Strahlenexposition der Bevölkerung und einzelner Bevölkerungsgruppen zu erfassen. Durch die Röntgenverordnung wird dem Bundesamt für Strahlenschutz die Aufgabe übertragen, die dazu notwendige Datenerhebung durch ein standardisiertes Verfahren zu gewährleisten.

Im ambulanten Bereich erfolgt die Datenerhebung über die Auswertung der zur bildgebenden Diagnostik zugehörigen EBM- und GOÄ-Ziffern. Die stationären Leistungen wurden bislang geschätzt.


Methode

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat das Deutsche Krankenhausinstitut beauftragt, in einem mehrjährigen empirischen Projekt die Häufigkeit der bildgebenden Diagnostik für einzelne Bevölkerungsgruppen (differenziert nach Alter, Geschlecht und Versicherungszugehörigkeit der Patienten) im stationären Bereich zu ermitteln.

Die Erfassung der Häufigkeit bildgebender Diagnostik erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst wird einrichtungsbezogen unterschieden zwischen "allgemeinen Krankenhäusern", "sonstigen Krankenhäusern" sowie "Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen". In einem ersten Schritt werden für jede der drei Einrichtungstypen über eine Stichprobe (Hauptstichprobe) die Art und die Anzahl der Leistungen der bildgebenden Diagnostik erfasst.

Auf der Grundlage der Stichprobendaten erfolgt dann eine Hochrechnung der Leistungszahlen für die Bundesrepublik.

Für die allgemeinen Krankenhäuser und die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen wird anschließend eine Unterstichprobe gezogen. Gemeinsames Merkmal dieser Einrichtungen ist eine Kostenträgerrechung, die eine Zuordnung der interessierenden Leistungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen ermöglicht.

Aus den differenzierten Angaben der Unterstichprobe kann dann die Verteilung der Leistungen auf die Patienten nach Alter, Geschlecht und Versicherungszugehörigkeit ermittelt werden.

Durch die Kombination der Hochrechnung der Hauptstichprobe mit der Verteilung der Leistungen der Unterstichprobe mit einer Kostenträgerrechnung kann dann die Differenzierung der Leistungszahlen für die Bundesrepublik ermittelt werden.


Gefördert durch:
Bundesamt für Strahlenschutz

Projektleitung

Dr. Matthias Offermanns
Senior Research Manager