Abgeschlossenes Projekt

Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung

Beginn: August 2014
Ende: Juni 2015

Hintergrund

Nach dem Entwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes soll die Qualität als ein Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel des Projektes, Anforderungen an eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung aus Krankenhaussicht zu entwickeln.


Methode

Das Projekt umfasste drei Module:

  • Bestandsaufnahme der qualitätsorientierten Vorgaben in den Krankenhausplänen aller Bundesländer
  • Entwicklung von Anforderungskriterien an eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung
  • Internationaler Vergleich zu einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung


Ergebnisse

Krankenhausplanerische Qualitätsvorgaben sollten praktikabel, evidenzbasiert und justiziabel sein. Vor Aufnahme von Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan sind Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, welche insbesondere die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität zum Thema haben. Etwaige Folgekosten sind komplett zu refinanzieren. Das gilt gleichermaßen für die Investitionskosten und die Betriebskosten.

Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung muss über Planentscheidungen letztlich sanktionsbewährt sein, d.h. Verstöße gegen diesbezügliche Qualitätsvorgaben müssen krankenhausplanerisch sanktioniert werden können. Ein darauf basierender Versorgungsausschluss sollte sich aber nur auf die Leistungen beschränken, deren Vorgaben das Krankenhaus nicht erfüllt (partieller Versorgungsausschluss). Die Nicht-Erfüllung bestimmter Qualitätsvorgaben sollte in der Regel die Schließung ganzer Fachabteilungen oder eines Krankenhauses ausschließen.

Die etwaige Kontrolle krankenhausplanerischer Qualitätsvorgaben bei den Krankenhäusern seitens der Landesplanungsbehörden sollte auf eindeutigen, nachvollziehbaren und justiziablen Regeln basieren. Das betrifft vor allem den Ablauf von Prüfverfahren, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten sowie Karenz- und Ausnahmeregelungen. Die Auswirkungen krankenhausplanerischer Qualitätsvorgaben auf die stationäre Versorgung sind regelmäßig zu evaluieren.


Fazit

Angesichts des in Deutschland erreichten Niveaus der Qualitätssicherung im Krankenhaus muss die Qualität nicht erst mittels der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden. Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung birgt Chancen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgungsqualität, aber auch Risiken hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit, Flächendeckung, Leistungsfähigkeit und Finanzierung der Krankenhausversorgung.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Landeskrankenhausgesellschaften der 16 Bundesländer

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung