Einführung eines Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Online
28.10.2024
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nr. 8501
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Seit Mai 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von sogenannten Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Beschäftigten musste die Vorgaben des HinSchG bereits bis Juli 2023 umsetzen, für kleinere Unternehmen endete die Übergangszeit im Dezember 2023.

In dieser Veranstaltung erhalten Sie übersichtlich und kompakt alle relevanten Kenntnisse rund um die Einführung eines Hinweisgebersystems und den damit einhergehenden Pflichten für Ihr Unternehmen.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren, welche Anforderungen sich aus dem HinSchG für Krankenhausverantwortliche ergeben.
  • Sie lernen, warum die Etablierung vertraulicher Meldekanäle nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dient, sondern auch zur Abwendung von drohenden Schäden für das eigene Unternehmen ein eigenständiges Compliance-Thema darstellt.

Inhalt

  • Grundzüge über die Einrichtung eines Compliance Management-Systems
  • Einzelheiten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems anhand des HinSchG
  • An wen richtet sich das Gesetz?
  • Wer kann sich als Hinweisgeber auf das Gesetz berufen?
  • Welche Hinweise werden durch das Gesetz geschützt?
  • Welche Voraussetzungen werden durch das Gesetz an Unternehmen gestellt?
  • Wie unterscheiden sich interne und externe Meldestellen?
  • Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Einrichtung eines Meldekanals?
  • Inwieweit haftet der Geschäftsführende bzw. Verantwortliche des Unternehmens im Falle unterlassener Maßnahmen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft? (Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung)

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus der Geschäftsführung, Verwaltung und Rechtsabteilung, sowie Compliance-Beauftragte

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