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Tagesstationäre Behandlungen nach § 115e SGB V und der neue AOP-Katalog

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mit Ingo Seip
10.09.2024
09:30 Uhr - 12:30 Uhr
Nr. 8613
290,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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29.10.2024
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12.12.2024
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Über die Veranstaltung

Seit 2023 sind sogenannte tagesstationäre Behandlungen in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bis zu 25% aller Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V um zusätzliche operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Darüber hinaus ergibt sich durch die neuen Kontextfaktoren ein enormes ambulantes Potenzial von zuvor stationär erbrachten Leistungen.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Regelungen zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e SGB V und deren Finanzierung sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen. Hierbei wird auch auf den ab 01.01.2024 geltenden AOP-Katalog nach § 115b SGB V und die Kontextfaktoren eingegangen. Ebenso werden die Regelungen der Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V einbezogen.

Inhalt

  • Grundlagen: Ambulant vor Stationär
  • Primäre Fehlbelegung
  • AOP-Katalog 2024 und IGES-Gutachten
  • Sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG)
  • Tagesstationäre Behandlung
  • Prozessveränderungen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Medizincontrolling, Finanzcontrolling und der Patientenverwaltung

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