Ambulantisierung und tagesstationäre Behandlungen nach § 115e SGB V
Über die Veranstaltung
Seit dem 01.01.2023 ist die Erbringung sogenannter tagesstationärer Behandlungen in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bis zu 25% aller stationären Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten.
Hinzu kommt die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Zudem ergibt sich durch die neuen Kontextfaktoren ein enormes ambulantes Potential von zuvor stationär erbachten Leistungen. Insgesamt wird von einem Potential von ca. 24% ausgegangen.
Weiterhin sind seit dem 01.01.2024 Hybrid-DRGs vorgesehen. Dieser Bereich umfasst ca. 1,5% der bisherigen vollstationären Fälle. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsbesetz soll die Fallzahl schrittweise auf 12% ansteigen.
Nimmt man alle Veränderungen zusammen, sollen somit 61% der Behandlungsfälle nicht mehr vollstationär erbracht werden.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen und deren Finanzierung sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen.Inhalt
- Grundlagen: Ambulant vor Stationär
- Primäre Fehlbelegung
- A(OP) und IGES-Gutachten
- Sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG)
- Tagesstationäre Behandlung
- Prozessveränderungen
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Medizincontrolling, Finanzcontrolling und der PatientenverwaltungDas könnte Sie auch interessieren
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