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Tagesstationäre Behandlungen nach § 115e SGB V und der neue AOP-Katalog
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Über die Veranstaltung
Seit 2023 sind sogenannte tagesstationäre Behandlungen in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bis zu 25% aller Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V um zusätzliche operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Darüber hinaus ergibt sich durch die neuen Kontextfaktoren ein enormes ambulantes Potenzial von zuvor stationär erbrachten Leistungen.Ihr Nutzen
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Regelungen zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e SGB V und deren Finanzierung sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen. Hierbei wird auch auf den AOP-Katalog nach § 115b SGB V und die Kontextfaktoren eingegangen. Ebenso werden die Regelungen der Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V einbezogen.Inhalt
- Grundlagen: Ambulant vor Stationär
- Primäre Fehlbelegung
- AOP-Katalog und IGES-Gutachten
- Sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG)
- Tagesstationäre Behandlung
- Prozessveränderungen
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Medizincontrolling, Finanzcontrolling und der PatientenverwaltungDas könnte Sie auch interessieren
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