Stationäre Datenübermittlung im § 301-Verfahren für Neu- und Wiedereinsteiger

Online
09.09.2024 - 16.09.2024
Nr. 8595, Veranstaltung findet statt
395,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
25.11.2024 - 02.12.2024
Nr. 8596
395,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Präsenz, Düsseldorf
10.02.2025
09:15 Uhr - 16:45 Uhr
Nr. 5357
495,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Für Kliniken ist es existenziell, ihre Liquidität zu sichern. Hierbei sind die DA-Experten der Krankenhäuser meist "key people". Fallen diese Personen kurz- oder langfristig aus, ist es wichtig, geschultes Vertretungspersonal vorzuhalten.

Nehmen Sie an dieser Veranstaltung insbesondere teil, wenn Sie sich erstmals mit dem Thema befassen, eine Auffrischung nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit) benötigen oder bereits seit Jahren in diesem Aufgabengebiet praktisch tätig sind (bisher "learning by doing"), jedoch noch nie eine Grundlagenschulung zum § 301 absolviert haben!

Ihr Nutzen

  • Sie lernen in dieser Veranstaltung die Grundlagen, Problembereiche und typischen Fälle der stationären Datenübermittlung nach § 301 SGB V kennen, können danach Ihre Datenqualität optimieren, Fehlermeldungen der Kostenträger eigenständig analysieren und die Behebung veranlassen. Auch Praxisfälle werden im Rahmen von Übungsphasen gelöst und gemeinsam besprochen.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer eintägigen Präsenz-Veranstaltung und einer aus zwei Blöcken bestehenden Online-Veranstaltung.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technische Anlagen 1 und 2
  • Vorprüfsoftware der Kostenträger (VPS)
  • Fehler- und Korrekturverfahren
  • Aufbau und Inhalt von Datensegmenten
  • Datenfluss, Datenannahme und Datenversand
  • Wichtig!!!: Korrektes Lesen von Fehlermeldungen der Kostenträger
  • Fehleranalyse und Bereinigung auf Seiten der Krankenhäuser
  • Zwei Übungsphasen (Analyse und Lösung von Praxisfällen)
  • Wichtig!!!: Fehlerproblematik "laufende Nummer des Geschäftsvorfalls"

Zielgruppe

Krankenhausmitarbeitende aus Rechnungs-, EDV-Abteilungen und Patientenverwaltungen sowie Mitarbeitende von Krankenkassen, Software-Unternehmen und externen Abrechnungsstellen

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