Aktuelle Rechtsfragen zur Abrechnung im Krankenhaus
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Über die Veranstaltung
Die Abrechnung im Krankenhaus ist seit Jahren ein hochkompliziertes Thema. Häufig führt sie zu finanziell und zeitlich höchst aufwendigen Streitigkeiten zwischen, die oft auch vor den Sozialgerichten landen. Die Folgen: jahrelange Verfahren und begrenzte Erfolgsaussichten. Zusätzlich wird das Aufrechnungsverbot zu vermehrten Klagen der Krankenkassen führen, so dass sich auch Krankenhäuser, die in der Vergangenheit überwiegend auf gerichtliche Verfahren verzichtet haben, nun häufiger vor Gericht vorfinden werden.Diese Veranstaltung zeigt Ihnen die häufigsten Probleme gerichtlicher Abrechnungsstreitigkeiten. Es hilft Ihnen, Fallstricke zu vermeiden, und verschafft Ihnen eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung. So lernen Sie, Ihre Leistungen im Klageweg effektiv und zeitsparend durchzusetzen!
Ihr Nutzen
- Sie erlernen kompakt und verständlich aufbereitet die Grundlagen des gerichtlichen Verfahrens und erfahren mehr über Ihre Stellung als Verfahrensbeteiligte.
- Sie erhalten Praxiswissen über aktuelle Anforderungen des Bundessozialgerichts an die Darlegungs- und Beweislast im Gerichtsverfahren.
- Sie bringen Ihre Kenntnisse zu aktuellen Fallstricken auf den neuesten Stand und erhalten eine Übersicht der aktuellen Rechtsprechung zu Abrechnungsfragen.
- Ihr Referent ist ein langjährig erfahrener Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner einer großen, deutschlandweit tätigen Medizinrechtssozietät, der Ihnen die juristischen Zusammenhänge verständlich vermittelt.
Inhalt
- Ablauf des Gerichtsverfahrens
- Vergleich Klagerücknahme / Erledigung? Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens in besonderen Situationen
- Umgang mit Sachverständigen und Gutachten
- Prozesstaktik, Fallstricke und Lösungsansätze
- Aktuelle Rechtsprechung: u.a. Prüfverfahrensvereinbarung, Ausschlussfristen, Rechnungskorrekturen, Unterlagenübersendung, Ausgliederung von Krankenhausleistungen, Aufwandspauschale, Aufschlagszahlung, Verlegung etc.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern, insbesondere aus Abrechnung, Patientenverwaltung, Rechtsabteilung, sowie von externen AbrechnungsstellenDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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