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Umsetzung der Krankenhausplanung in NRW

Von der Anhörung bis zum Rechtsschutz
Online
01.08.2024
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Nr. 8708
395,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
22.08.2024
10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Nr. 8696
395,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Krankenhausplanung mit 64 Leistungsgruppen beschlossen. Aktuell beginnt die entscheidende Phase der Umsetzung dieser neuen Krankenhausplanung – mit absehbar erheblichen (negativen) Folgen für zahlreiche Krankenhausstandorte in NRW.

Dem Vernehmen nach wird eine Vielzahl an Krankenhaustandorten mit einer Reduzierung seines, dann in Leistungsgruppen sortierten, zugewiesenen Leistungsspektrums konfrontiert sein. Die mit den Kostenträgern gefundene Einigung bietet hiergegen keinen Schutz - das Letztentscheidungsrecht liegt beim Ministerium, welches bereits angekündigt hat, den Konsens zwischen Kassen und Krankenhäusern aufzubrechen, wo es aus seiner Perspektive im Hinblick auf Qualitätsvorgaben und die Versorgungssicherung notwendig ist.

Die akute Phase ist jetzt: Im Zeitraum von Mitte April bis Anfang Juli 2024 fanden zehn Regionalkonferenzen zur Krankenhausplanung für die beteiligten Akteure statt. Im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juni wurden die Anhörungsbescheide für die Leistungen auf Kreisebene (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Geriatrie, Intensivmedizin) sowie für die weiteren Leistungsbereiche verschickt. Der Erlass der Feststellungsbescheide ist für Ende 2024 angekündigt.

Die Phase der Anhörung ist zu nutzen, um die eigene Position zu ermitteln und sich darauf vorzubereiten, mit welchen Folgen des neuen Feststellungbescheides zum Jahresende umgegangen werden muss: Wie und mit welchen Aussichten können Sie sich gegen den Feststellungsbescheid rechtlich zur Wehr setzen? Welche Umsetzungsmöglichkeiten und -pflichten gehen mit dem Bescheid einher? Welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen ergeben sich für Ihren Krankenhausstandort?

Bereiten Sie sich mit dieser Veranstaltung sorgfältig und zielführend auf Ihre Umsetzung der Krankenhausplanung vor!

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten von führenden Krankenhausrechtlern qualifizierte und praxisrelevante Informationen zum Ablauf der Krankenhausplanung in NRW – von der Beantragung bis zur Umsetzung des Versorgungsauftrags
  • Sie sind vorbereitet auf Rechtsmittel bei jeglicher Situation der Feststellungsbescheide

Inhalt

  • Krankenhausplanung
    • Ablauf
    • Leistungsgruppen und Qualitätskriterien
    • Kriterien der Auswahlentscheidung
  • Strategische Positionierung und Fallstricke
  • Auswirkungen auf Plankrankenhaus, Krankenhäuser mit Versorgungsauftrag – einschließlich Belegkliniken – und Universitätskliniken
  • Rechtsschutz
    • Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Ihren Feststellungsbescheid
      • Wegfall der aufschiebenden Wirkung
      • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Feststellungsbescheid Ihres Wettbewerbskrankenhauses
  • Zeitplan und Folgen bei Leistungsauf- und -abbau

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aus Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Rechtsabteilung und Finanz- und Rechnungswesen

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