Update: Datenübermittlungspflichten nach dem Krankenhaustransparenzgesetz sowie Änderungen durch das Medizinforschungsgesetz
Über die Veranstaltung
Auf der Grundlage des Krankenhaustransparenzgesetzes wird seit Mai 2024 der Bundes-Klinik-Atlas herausgegeben. Dieser soll über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren. Dazu haben Krankenhäuser vierteljährlich und jährlich umfangreiche zusätzliche (Personal-)Daten an das InEK und das IQTIG übermitteln.
Durch das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Medizinforschungsgesetz sind weitere Verpflichtungen in Kraft getreten: Die Meldeverpflichtung zum ärztlichen Personal wurde erheblich verschärft, indem diese Daten künftig zusätzlich nach Leistungsgruppen aufgeschlüsselt werden müssen. Weiterhin müssen künftig auch Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern übermittelt werden. Zudem wurden auch die Sanktionsregelungen im Zusammenhang mit den Meldepflichten für das Transparenzverzeichnis verschärft.
Die Höhe der Sanktion wird pauschal auf 50.000 € pro Kalenderquartal und Standort eines Krankenhauses festgelegt. Die übermittelten Daten werden künftig vom InEK an die Landesbehörden zur Festlegung der neuen Leistungsgruppen gem. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz weitergegeben. Dies hat eine große Bedeutung für die Ausgestaltung der Krankenhausreform.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen Überblick über die Neuregelungen sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen, um die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zu treffen.Inhalt
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
- Krankenhaustransparenzgesetz
- Zusätzliche Meldungen nach § 21 KHEntgG an das InEK
- Diagnosen und Prozeduren mit Standortbezug
- Personaldaten
- Pflegepersonal
- Hebammen
- Ärztliches Personal
- Arztqualifikation
- Arztqualifikation nach Leistungsgruppen
- Arztpersonal
- G-BA-Notfallstufen
- Neue Meldungen nach § 135d SGB V an das IQTIG
- Qualitätssiegel und Zertifikate
- Quantitative und Qualitative Ergebnisse der QS-Daten
- Mindestmengen
- Veröffentlichung „Bundes-Klinik-Atlas“
- Sanktionen
- Rechtsmittel
- Prüfaufträge
- Zusätzliche Meldungen nach § 21 KHEntgG an das InEK
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, der ärztlichen Direktion, der Personalabteilung, dem Controlling und dem QualitätsmanagementDas könnte Sie auch interessieren
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