Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Krankenhaus
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Über die Veranstaltung
Seit dem 01.01.2024 sind alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden - darunter auch Deutschlands Krankenhäuser - im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalts- sowie Dokumentations- und Berichtspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten. Bei Verstoß kann es zu Bußgeldern sowie zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kommen.Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über das LkSG und darüber, wie Sie Ihr Krankenhaus darauf vorbereiten können.
- Sie erlernen, wie Sie eine geeignete Beschaffungsstrategie etablieren, die die Anforderungen dauerhaft sicherstellt.
- Ihnen wird vermittelt, wie Sie eine Beschwerdestelle nach den Vorgaben des LkSG implementieren.
Inhalt
- Nachhaltigkeits- und umweltbezogene Pflichten
- Aufbau eines institutionalisierten Risikomanagements und benötigte Ressourcen (Menschenrechtsbeauftragter, Menschenrechtsstrategie, Beschwerdeverfahren)
- Etablierung einer Beschaffungs- sowie Menschenrechtsstrategie
- Anlassbezogene Risikoanalysen, insbesondere Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der Risiken
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Einkaufsleiter:innen, strategische und operative Einkäufer:innen, Nachhaltigkeitsbeauftragte, sowie interessierte Unternehmen und InstitutionenDas könnte Sie auch interessieren
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