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Update zur Datenübermittlung im § 301-Verfahren für Rehabilitationseinrichtungen
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Über die Veranstaltung
Die Datenübermittlung nach § 301 SGB V für Rehabilitationskliniken ist eine interdisziplinäre Aufgabe mit vielfältigen Herausforderungen. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Verfahrens ist es im Arbeitsalltag schwer, sich immer auf dem neuesten Stand zu halten. Daher beleuchtet diese Veranstaltung aktuelle Neuerungen für den Datenaustausch mit den Kostenträgern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung (RV).Nutzen Sie diese Veranstaltung, um up-to-date zu bleiben.
Ihr Nutzen
- Sie werden über die Neuerungen im § 301-Verfahren für Rehabilitationskliniken informiert und erwerben aktuelles Praxiswissen.
- Sie können Ihre Praxisfragen und Probleme zum § 301-Verfahren mit dem Dozenten besprechen.
- Besuchen Sie diese Veranstaltung insbesondere, wenn Sie in diesem Aufgabengebiet praktisch tätig sind und stets über die aktuellen inhaltlichen oder organisatorischen Änderungen Bescheid wissen möchten.
Inhalt
- Überblick über die Änderungen bei der Umsetzung der Geschäftsvorfälle für die jeweils zwei aktuellsten Spezifikationsversionen
- Geschäftsvorfälle für das Mitteilungsverfahren zwischen Reha-Klinik und GKV-Kostenträgern
- Durchführungshinweise und Fehlerproblematiken
- Fallbeispiele
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Rehabilitationskliniken, insbesondere aus der Patientenverwaltung, dem Schreibdienst und der Fakturierung, sowie von IT-Dienstleistern und Kostenträgern, die im Aufgabengebiet praktisch tätig sindDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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