Online
17.06.2025
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Nr. 8989
420,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Online
07.10.2025
09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Nr. 9131
420,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Krankenhäuser können gem. § 39 Abs. 1a SGB V im Rahmen des Entlassmanagements, soweit dies für die unmittelbar im Anschluss an die Krankenhausbehandlung folgende Versorgung des Patienten notwendig ist, Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, usw. verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Bei der konkreten Umsetzung sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der jeweils gültigen Fassung sowie weitere Regelungen zu beachten. Im Zuge der Digitalisierung sind weitere Aspekte zu berücksichtigen.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen Überblick über die Vorgaben des § 39 Abs. 1a SGB V und des Rahmenvertrags Entlassmanagement im Krankenhaus sowie über die für die einzelnen Themen relevanten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
  • Sie erhalten - unter Beachtung der Vorgaben der Digitalisierung - Anregungen zu Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten zur Prozessumsetzung in Ihrer Organisation.
  • Nach der Veranstaltung können Sie die Chancen und Risiken der Umsetzung in Ihrem Krankenhaus einschätzen.

Inhalt

  • Aktuelle gesetzliche und fachliche Anforderungen, u. a.:
    • Vorgaben im Rahmenvertrag Entlassmanagement im Krankenhaus
    • Spezifische Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
    • Weitere Regelungen, u.a. Apothekengesetz
  • Ausstellen der Verordnungen
  • Vorgaben der Telematikinfrastruktur
  • Prozessumsetzung inkl. Verantwortlichkeiten
  • Chancen und Risiken bei der Umsetzung
  • Perspektiven

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere Prozessverantwortliche aus dem ärztlichen und pflegerischen Dienst, dem Patientenmanagement, dem Sozialdienst und dem Casemanagement

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