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Transformationsfonds nach § 12b KHG
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Über die Veranstaltung
Mit dem KHVVG wird der Transformationsfonds und damit die Fördertatbestände im Sinne der Ausgestaltung der Krankenhausreform im neuen § 12b KHG geregelt. Die mit der Krankenhausreform intendierten Umstrukturierungsprozesse der Krankenhäuser sollen durch die Einrichtung des Transformationsfonds finanziell gefördert werden. Näheres zu den Fördertatbeständen, der Höhe und dem Antragsverfahren wird durch die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) geregelt, die am 21.03.2025 im Bundesrat beschlossen werden soll.Im Zeitraum von 2026 bis 2035 werden Gesamtfördermittel in Höhe von 50 Milliarden Euro über den Transformationsfonds bereitgestellt. Davon stammen 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Zuführung aus dem Gesundheitsfonds gemäß § 12b Abs. 1 Satz 2 KHG erfolgt jährlich mit einem Betrag von bis zu 2,5 Milliarden Euro (und insgesamt 5 Milliarden Euro mit Beteiligung der Länder), ergänzt durch eine mögliche finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherung.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen aktuellen Überblick über den Transformationsfonds
- Sie werden insbesondere darüber informiert, welche Fördertatbestände gefördert werden können und erfahren Näheres zum Antragsverfahren und den Antragsfristen.
Inhalt
- Investitionskostenförderungen nach KHG
- §12b Transformationsfonds
- Änderungen zum Strukturfonds
- Förderfähigkeit und Förderausschluss
- Antragsverfahren
- Zeitstrahl und Fristen
- Überblick über die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Geschäftsführung, dem Finanz- und Rechnungswesen, dem Medizincontrolling und der Unternehmensentwicklung, sowie von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Verbänden des GesundheitswesensDas könnte Sie auch interessieren
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