Abgeschlossenes Projekt

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krankenhausentlastungsgesetzes auf die Krankenhäuser

Beginn: Mai 2020
Ende: Mai 2020

Hintergrund

Die COVID-19-Pandemie stellt die Krankenhäuser in Deutschland vor große Herausforderungen. Planbare Behandlungen werden verschoben und Betten für (mögliche) Corona-Fälle freigehalten. Das Personal muss vor einer Infizierung geschützt werden. Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz von März 2020 sollen die damit verbundenen Zusatzkosten und Erlösausfälle ausgeglichen werden.


Methode

Erste Auswirkungen des Gesetzes auf die Krankenhäuser wurden in der DKI-Blitzumfrage untersucht. Beteiligt haben sich bundesweit 622 Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten.


Ergebnisse

Für drei Viertel der Krankenhäuser ist die tagesbezogene Pauschale von 560 Euro für jeden im Vergleich zur täglichen Durchschnittsbelegung des Vorjahres weniger behandelten Patienten nicht ausreichend. Der pauschale Zuschlag für persönliche Schutzausrüstungen von 50 € pro Patient ist für 90 % der Häuser nicht kostendeckend.

Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser werden die Zahlungsfristen für die Abrechnung von Krankenhausleistungen bis zum Jahresende auf fünf Tage nach Rechnungseingang verkürzt. Aktuell halten erst in 54 % der Krankenhäuser die Krankenkassen diese Zahlungsfrist stets ein.

Bedingt durch die abnehmende Liquidität und die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die -Pandemie hat sich in 73 % der Krankenhäuser die wirtschaftliche Situation im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. 30 % der Häuser schätzen ihre Lage sogar deutlich schlechter ein.


Fazit

Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser reichen nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten durch die COVID-19-Pandemie zu kompensieren. Dadurch hat sich die wirtschaftliche Situation der Häuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung