Abgeschlossenes Projekt

Auswirkungen der geänderten Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls auf die Krankenhäuser

Beginn: August 2015
Ende: September 2016

Hintergrund

Im Juli 2015 trat die geänderte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls in Kraft (Vierte Fortschreibung). Die Richtlinie legt Verfahrensregeln zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) und die dazu jeweils erforderliche ärztliche Qualifikation fest. Nach der Vierten Fortschreibung muss mindestens einer der den irrreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und protokollierenden Ärzte ein hierfür qualifizierter Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.


Methode

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) beauftragt, die Auswirkungen der geänderten Richtlinie auf die Krankenhäuser zu untersuchen, vor allem hinsichtlich der Umsetzbarkeit der veränderten qualifikatorischen Anforderungen. An der Repräsentativbefragung im Projekt beteiligten sich bundesweit 771 Krankenhäuser.


Ergebnisse

Hochgerechnet können rund 650 von 1.261 Entnahmekrankenhäusern bundesweit (52 %) die qualifikatorischen Anforderungen der Richtlinie nicht mit eigenen Ärzten erfüllen. Weitere 145 Häuser (12 %) haben nur einen für die Hirntoddiagnostik qualifizierten Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie beschäftigt. Je nach Verfügbarkeit dieses Arztes können auch in diesen Häusern zeitweise Probleme auftreten. Insgesamt können somit fast zwei Drittel der Entnahmekrankenhäuser in Deutschland (64 %) die Anforderungen der geänderten Richtlinie - von vornherein oder zumindest zeitweise - nicht ohne externe Unterstützung umsetzen.

Das Ausmaß dieses richtlinienbedingten Problems wird derzeit einzig dadurch reduziert, dass die Hirntoddiagnostik in 89 % aller Fälle in Krankenhäusern stattfindet, welche die qualifikatorischen Anforderungen erfüllen. Da aber jedes Krankenhaus, unabhängig von den tatsächlich im Haus durchgeführten Hirntoddiagnostiken, prinzipiell in der Lage sein muss, diese Diagnostik bei Bedarf richtlinienkonform umzusetzen, bleibt das Umsetzungsproblem grundsätzlich bestehen.


Fazit

Zur Gewährleistung einer flächendeckend durchführbaren, richtlinienkonformen Hirntoddiagnostik sind die Krankenhäuser mehr denn je auf ein funktionierendes Konsiliararztsystem angewiesen, um bei Bedarf externe Fachärzte für Neurologie oder Neurochirurgie in Anspruch nehmen zu können. Die Befragung belegt aber auch, dass die Anforderungen der geänderten Richtlinie bereits vor ihrem Inkrafttreten vielerorts erfüllt waren, weil die Hirntoddiagnostik schon bislang größtenteils unter Teilnahme eines hierfür qualifizierten Facharztes für Neurologie oder Neurochirurgie stattfand, seien es krankenhauseigene Fachärzte oder externe Konsiliarärzte.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung