Abgeschlossenes Projekt

Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin

Beginn: Juli 2016
Ende: Juni 2017

Hintergrund

Verschiedene Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) machen personelle Vorgaben für die Intensivpflege der erfassten Leistungsbereiche. Auch von Fachgesellschaften werden Empfehlungen zur Personalausstattung im Ärztlichen und Pflegedienst der Intensivstationen ausgesprochen.


Methode

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) mit einer Befragung zum Umsetzungsstand pflegerischer Strukturvorgaben ausgewählter G-BA-Richtlinien sowie allgemein zur Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin beauftragt. Bundesweit haben 314 Krankenhäuser mit Intensivbereichen an der Befragung teilgenommen.


Ergebnisse

Aktuell bilden Stellenbesetzungsprobleme die größte Herausforderung auf den Intensivstationen. Ende 2016 hatten 53 % der Krankenhäuser mit Intensivbereich Stellenbesetzungsprobleme in der Intensivpflege und 29 % der Häuser entsprechende Probleme in der Intensivmedizin.

In der Intensivpflege lag die Fachkraftquote, also der Anteil der Pflegekräfte mit Fachweiterbildung in der Intensivpflege, im Durchschnitt bei 44 %. Eine Pflegekraft versorgt durchschnittlich 2,2 Intensivfälle pro Schicht, was im Mittel näherungsweise einschlägigen Empfehlungen zum Pflege-zu-Patient-Verhältnis entspricht.

Die vorgegebenen Fachkraftquoten der drei untersuchten G-BA-Richtlinien zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL), zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) und zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) können nur bei Berücksichtigung von befristeten Ausnahme- und Übergangsregelungen weitestgehend erfüllt werden. Ohne diese Regelungen können 63 % (QBAA-RL), 45 % (KiHe-RL) bzw. 19 % (MHI-RL) der betroffenen Intensivstationen die Fachkraftquoten nicht erfüllen.


Fazit

Eine Verlängerung bzw. der Fortbestand entsprechender Übergangsregelungen ist daher dringend erforderlich. Angesichts mangelnder praktischer Umsetzbarkeit sollten Richtlinien des G-BA künftig stärker die Flexibilität, Praktikabilität und Finanzierbarkeit von Strukturvorgaben berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind Machbarkeitsuntersuchungen zu empfehlen, welche neben einer Bestandsaufnahme zur Praktikabilität entsprechender Vorgaben auch Optionen, Handlungserfordernisse und Zeiträume für ihre Umsetzung aufzeigen.


Gefördert durch:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung