Abgeschlossenes Projekt

Umfrage zu Fehlbelegungsprüfungen im Krankenhaus

Beginn: März 2002
Ende: Dezember 2002

Hintergrund

Wie schon in den letzten Jahren wird das Thema Fehlbelegung auch künftig in der krankenhauspolitischen Diskussion einen hohen Stellenwert einnehmen. Bei sog. Fehlbelegungen handelt es sich um Patienten, die entweder überhaupt nicht oder nicht mehr der vollstationären Behandlung bedürfen. Die Krankenkassen sollen durch die gezielte Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) darauf hinwirken, dass Fehlbelegungen vermieden oder abgebaut werden.


Methode

Laut Herbstumfrage 2001 des DKI-Krankenhaus Barometers haben rund 21% der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland bereits einmal eine Fehlbelegungsprüfung erfahren. Im Rahmen einer Folgeerhebung wurden alle Krankenhäuser, in denen laut Angaben im Krankenhaus Barometer eine Fehlbelegungsprüfung stattfand, schriftlich befragt. Die (bereinigte) Bruttostichprobe der Erhebung umfasste 109 Krankenhäuser. 57 Krankenhäuser nahmen letztlich teil (Rücklaufquote: 52,3%). Vorbehaltlich statistischer Unsicherheiten auf Grund der vergleichsweise kleinen Fallzahl sind die Ergebnisse der Folgeerhebung wiederum repräsentativ für die Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland bzw. für die Krankenhäuser mit Fehlbelegungsprüfungen.


Ergebnisse

Schwerpunkte der Fehlbelegungsprüfungen bildeten die Fachabteilungen für Innere Medizin, Allgemeinchirurgie sowie Gynäkologie/Geburtshilfe. Demgegenüber sind andere Fachabteilungen vergleichsweise selten Gegenstand von Fehlbelegungsprüfungen gewesen.

Seitens der Krankenhäuser besteht große Intransparenz hinsichtlich des verwandten Prüfverfahrens. Fast zwei Drittel der Befragten konnten nicht angeben, welches Prüfverfahren in der Fehlbelegungsprüfung zum Einsatz kam. Darüber hinaus informierte der MDK nicht durchweg umfassend über die Rechtsgrundlagen der Prüfung, die Prüfanlässe, die Prüfärzte sowie vor allem über die zu prüfenden Behandlungsfälle.

In rund 80% der Häuser hatten die Krankenhausärzte gegenüber den Prüfärzten des MDK die Möglichkeit einer mündlichen Stellungnahme oder fachlichen Erörterung in vielen oder allen Fällen, bei denen Bedenken gegen Notwendigkeit oder Dauer der Krankenhausbe-handlung bestanden. Mehr als die Hälfte der Befragungsteilnehmer war zudem der Ansicht, ihre Stellungnahmen seien von den Prüfärzten angemessen berücksichtigt worden.

Die Fehlbelegungsprüfungen sind seitens des MDK relativ breit angelegt, insofern eindeutig dominierende Prüfanlässe nicht identifiziert werden konnten. Insgesamt gaben 78,9% der teilnehmenden Krankenhäuser mit Fehlbelegungsprüfung an, der MDK habe laut Prüfbericht Fehlbelegung bei ihnen festgestellt. Relativ gesehen bildeten ambulante Behandlungsalternativen sowie eine mangelhafte Ablauforganisation (vor allem unnötige Wartezeiten während des Krankenhausaufenthalts) die am häufigsten angeführten Fehlbelegungsgründe.

Bei rund zwei Dritteln der Häuser führten die Fehlbelegungsprüfungen zu finanziellen Sanktionen durch die Kostenträger, wie Rückerstattungen von Zahlungen, Rechnungskürzungen oder Budgetabschlägen. Beim restlichen Drittel hatten die Fehlbelegungsprüfungen keine oder sogar positive Auswirkungen, beispielsweise die Anerkennung von mehr Pflegetagen oder einer veränderten Leistungsstruktur.

Infolge der Fehlbelegungsprüfungen haben die Krankenhäuser insbesondere ihre Dokumentation und Ablauforganisation durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert (z.B. Verbesserung der Dokumentation zur Notwendigkeit der stationären Aufnahme/Behandlung, Optimierung des Behandlungsablaufs, Kodierschulungen). Darüber hinaus wurde teilweise auch die Kooperation mit den Kostenträgern und weiterbehandelnden Einrichtungen sowie das Angebot an nicht vollstationären Leistungen (z.B. ambulantes Operieren, vor-, nachstationäre Behandlung) ausgeweitet.


Fazit

Insbesondere durch eine verbesserte Dokumentation hinsichtlich der Erforderlichkeit einer stationären (Weiter)Behandlung sowie durch eine verbesserte Organisation der Patientenaufnahme und -entlassung lässt sich das Risiko von Fehlbelegungsprüfungen bzw. vermeintlichen Fehlbelegungen merklich reduzieren.

Gemäß den Neuregelungen des Fallpauschalengesetzes soll sich die Selbstverwaltung auch umfassend über Verfahrensfragen der Fehlbelegungsprüfung verständigen. Das Thema Fehlbelegung wird also auch künftig in jedem Fall einen hohen Stellenwert in der krankenhauspolitischen Diskussion einnehmen. Von daher sind die Krankenhäuser gut beraten, Fehlbelegungen bzw. Fehlbelegungsprüfungen durch entsprechende Maßnahmen weiterhin vorzubeugen.


Weitere Informationen finden Sie hier in unserem PDF.

Gefördert durch:
Eigenprojekt

Projektleitung

Dr. Karl Blum
Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Leiter Geschäftsbereich Forschung